Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und der Integra, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, zur Förderung von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Arbeit-Freizeit-Erholung, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Teubner und Dirk Gerstle, Adresse: Lengeder Straße 48, 13407 Berlin, Tel: +49304140 730, Fax: +4930414 80 63, E-Mail-Adresse: office@integra-berlin.de, Handelsregister: AG Charlottenburg, Handelsregisternummer: 18604, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 13 67 82 176, nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.

1.2 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmen.

1.3 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

1.4 Die derzeit gültigen AGB können auf der Webseite https://www.integra-reinigung.de/agb/ abgerufen und ausgedruckt werden.

2. Ausführung

2.1 Der Umfang der auszuführenden Leistungen ergibt sich jeweils aus den Wünschen des Auftraggebers. Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen, wie Lagepläne oder ähnliches werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

2.2 Die zu vereinbarten Fristen und Termine verlängern sich entsprechend, soweit eine Behinderung verursacht ist durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftragnehmers.

2.3 Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Der Anbieter ist berechtigt zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte (Reinigungskräfte) einzuschalten und die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen durch diese zu erbringen.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Um die jeweils vom Anbieter gewünschte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, ist der Auftraggeber dem Anbieter gegenüber verpflichtet, alle notwendigen Informationen über die Art und die Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände weiterzugeben. Zudem muss die Zugänglichkeit des Objektes zu den jeweils vereinbarten Zeiten sichergestellt werden.

3.2 Mögliche Gefahrenquellen sollten vor der Arbeitsaufnahme mit dem Anbieter abgesprochen worden sein.

3.3 Der Auftraggeber stellt dem Anbieter unentgeltlich Wasser und Strom sowie auch die notwendigen Reinigungsmittel und -materialien für die jeweilige Dauer der Reinigungsarbeiten zur Verfügung.

3.4 Sollte der Auftraggeber die Reinigung absagen, so muss dies bis mindestens 24 Stunden im Voraus geschehen, sonst fallen 75,- EUR Stornogebühren an.

4. Abnahme

4.1 Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Auftragnehmer, spätestens aber bei Ingebrauchnahme, begründete Einwendungen erhebt, wobei Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels mitgeteilt werden müssen.

4.2 Bei einmaliger Werkleistung, wie z. B. Bauendreinigung, erfolgt die Abnahme, soweit vereinbart, auch Abschnittsweise, spätestens 3 Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Führt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch, gilt das Werk als abgenommen.

4.3 Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.

5. Gefahrtragung, Mängelansprüche und Haftung

5.1 Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare und von dem Anbieter nicht zu vertretenen Umstände beschädigt oder zerstört, so hat sie für die bislang ausgeführten Teile der Leistung Anspruch auf Vergütung, für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht.

5.2 Beanstandet der Auftraggeber berechtigterweise Mängel, so ist der Anbieter zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn der Auftraggeber den Anbieter unverzüglich nach erfolgter Reinigung informiert. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Reinigungsdatum in schriftlicher Form bei dem Anbieter vorzulegen, bei postalischer Reklamation gilt das Datum des Poststempels. Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind.

Dem Anbieter ist das Recht zur zweimaligen Nachbesserung einzuräumen, bevor der Auftraggeber seine weitergehenden Rechte, wie z. B. Minderung oder Vertragskündigung ausüben kann.

5.3.1 Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Anbieter keine vorsätzliche Schadensersatzhaftung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.3.2 Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.3.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

5.3.4 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

5.4 Die Haftung ist der Höhe nach auf die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters begrenzt.

6. Preise

Die im Angebot/Auftrag enthaltenen Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geltenden tariflichen und gesetzlichen, wie auch sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei Änderung dieser Bestimmungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Abrechnung

7.1 Stundenlohnarbeiten und zusätzliche über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende beauftragte Leistungen und Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet.

7.2 Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die tariflichen Stundensätze zuzüglich Zuschlagssätze der Musterkalkulation des Landesverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks.

7.3 Über die ausgeführten Stundenlohnarbeiten und zusätzlichen Leistungen und Lieferungen sind dem Auftraggeber schriftliche Nachweise vorzulegen, die innerhalb von 6 Werktagen nach Vorlage an die Anbieterbearbeitet und unterzeichnet durch den Auftraggeber zurück zu geben sind; Der Auftraggeber hat innerhalb dieser Frist, spätestens jedoch aber mit fristgerechter Rückgabe der Anbieterseine Bemerkungen hierzu mitzuteilen.

7.4 Nicht fristgerecht zurückgegebene Nachweise gelten als anerkannt, soweit der Auftraggeber diese nicht als nicht anerkannt zurückgegeben oder hiergegen schriftliche Einwendungen erhoben hat.

8. Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuellen Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt zahlbar; Skontoabzüge werden, soweit nicht vertraglich vereinbart, nicht anerkannt.

9.2 Monatspauschalen sind spätestens am 3. Werktag laufenden Monats im Voraus zur Zahlung fällig.

9.3 Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht zum Inkasso berechtigt; Schuldbefreiend kann der Auftraggeber nur an die Anbieter leisten.

10. Vertragslaufzeit

10.1 Das Vertragsverhältnis endet mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistung oder gemäß Vereinbarung. Ist hierzu keine Regelung in dem Vertragsverhältnis getroffen und ergibt sich das Ende nicht aus der Art der beauftragten Leistung, ist der Vertrag jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich kündbar.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

10.3 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist jedenfalls dann gegeben, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.

10.4 Die vorgenannten Vereinbarungen bleiben auf beiden Seiten auch bei Rechtsnachfolge wirksam. Die Rechtsnachfolge ist kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

11.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit ihm gegenüber der Anbieterzustehenden Forderung nur dann berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11.2 Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenrecht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

12. Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand und Schriftform

12.1 Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages sowie vorstehender Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was ebenfalls für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses gilt.

12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung ist unter Anwendung des § 157 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Regelung zu finden, die dem beiderseitigen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt.

12.3 Für die Durchführung des Vertrages gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 Es gilt ausschließlich der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Anbieters.